Gathmann Michaelis und Freunde | Opt-In Cookie Lösung - so geht's

Opt-In Cookie Lösung für Webseiten
Das gilt es dabei zu beachten

09. März 2020 von Matthias Bauer

Was bisher geschah

Bis zum EuGH-Urteil war trotz DSGVO die gängige und akzeptierte Cookie Lösung das Opt-Out, d.h. der Nutzer der Website gab indirekt „durch die Nutzung der Website“ seine Einwilligung dazu, dass seine Nutzungsdaten zur Webanalyse und für Werbezwecke (z.B. etracker, Google Analytics, Ad-words) mithilfe von Cookies erhoben, gespeichert und verarbeitetet wurden. Er konnte seine indirekt erteilte Einwilligung durch einen nachträglichen Ausstieg (z.B. per Klick), dem sogenannten Opt-Out, widerrufen und damit vom Tracking ausgeschlossen werden.

Und jetzt, das hat sich verändert

Das EuGH-Urteil hat nun klargestellt, dass Nutzer explizit VOR dem Beginn von Tracking-Maßnahmen bzw. dem Setzen von Cookies im Browser des Nutzers ihre direkte Einwilligung in selbiges erteilen müssen. Zudem müssen die Nutzer vor bzw. bei der Entscheidung darüber, ob Sie Ihre Einwilligung
erteilen oder nicht, ausreichend über folgende Punkte informiert werden:

  • Welche Cookies / Tracker kommen zum Einsatz?
  • Was ist der Zweck der Datenerhebung und Verarbeitung?
  • Wer ist Anbieter/Bereitsteller der Tracker?
  • Wie lange werden die Tracker/Cookies im Browser des Nutzers gespeichert?
  • Wo werden die Daten verarbeitet und erfolgt ein Transfer in Drittländer
  • (z.B. USA im Falle von Google Analytics)?

So können Sie die Cookie-Frage lösen: Vier Tipps

Technische Anpassung des Trackings:

Bei erstmaligem Besuch eines Nutzers erfolgt kein Tracking bzw. es werden keine Tracking-Cookies gesetzt.

Cookie Banner

Ein neues Cookies-Banner weist auf die gewünschte Nutzung von Cookies durch den Betreiber der Website hin und fordert auf, eine Entscheidung zur Cookie-Nutzung zu treffen.

„Cookie-Einstellungen“

Bei Klick auf Cookie-Einstellungen gelangt er auf eine Seite und kann dort per Regler die gewünschten Tracking-Tools/Cookies einzeln erlauben oder verbieten. Bei Klick auf Speichern werden die Einstellungen übernommen.
Verbietet er das Tracking, werden weiterhin keine Cookies gesetzt. Erlaubt er es, so werden die entsprechenden Cookies gesetzt und das Tracking beginnt. Zudem wird auf dieser Seite der Informationspflicht nachgekommen und über Zweck, Speicherdauer, Anbieter etc. der Tracker aufgeklärt.

„Akzeptieren“

Bei Klick auf diesen Button erteilt der Nutzer die Einwilligung alle Cookies zu setzen und das Tracking startet / Cookies werden gesetzt. Das Banner verschwindet und wird ihm erst nach 12 Monaten (erneute Einholung der Einwilligung) oder wenn er seinen Browser-Cookieverlauf löscht erneut angezeigt.

Gewährleistung des bestmöglichen Erhalts der Messbarkeit: Das können Sie tun

Um die Messbarkeit so gut wie möglich zu erhalten, wird bei erstmaligen Besuch des Nutzers auf der Webseite der Website-Inhalt ganz leicht ausgegraut dargestellt. Der Nutzer kann scrollen und den Inhalt der Seite lesen / erfassen, kann aber nicht die Navigation nutzen, um weitere Inhalte anzusehen. Er soll zuerst die Entscheidung treffen, ob er Cookies akzeptiert oder auf Einstellungen klickt und dort ablehnt oder ggf. doch akzeptiert.

Alternativ kann auf das Ausgrauen, die Einschränkung der Navigation sowie auf die Verpflichtung des Nutzers, eine Entscheidung zu treffen, auch verzichtet werden. In diesem Fall sollte das Banner jedoch so lange sichtbar bleiben bis der Nutzer über seine Cookie-Präferenzen entschieden und eine Auswahl getroffen hat.

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