Gathmann Michaelis und Freunde | Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft

Person mit Blindenstock und Sonnenbrille nutzt Screenreader auf Smartphone. Person mit Blindenstock und Sonnenbrille nutzt Screenreader auf Smartphone.

Digitale Inklusion

25. Juni 2025 von Jennifer John

Barrierefreiheits-Stärkungsgesetz in Kraft

Was Sie jetzt wissen und tun müssen

Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – ein wichtiger Schritt für digitale Inklusion und die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen an der digitalen Welt. Für alle Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen stellt sich nun die Frage: Bin ich betroffen? Und wenn ja – was ist jetzt zu tun?

Was regelt das BFSG?

Mit dem BFSG setzt Deutschland die EU-Richtlinie zum „European Accessibility Act“ in nationales Recht um. Ziel ist es, digitale Angebote auch im privatwirtschaftlichen Bereich barrierefrei zugänglich zu machen – so, wie es im öffentlichen Sektor schon seit Längerem Pflicht ist.

Gilt das auch für Sie?

Ja – wenn Sie digitale Dienstleistungen oder Produkte für Endverbraucher*innen anbieten, kann das Gesetz für Sie relevant sein. Dazu zählen unter anderem:
 

  • Webseiten oder Apps, über die Produkte oder Services verkauft werden
  • Online-Shops und Buchungssysteme für Endkund*innen
  • Digitale Dokumente im Kund*innenkontakt (z. B. Rechnungen, PDFs, E-Books)
  • Weitere Kommunikationskanäle wie Chat, Mail oder Serviceportale

Kleine Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind von der Regelung ausgenommen, wenn ihre Angebote nicht öffentlich zugänglich oder nicht von wesentlicher Bedeutung sind.

Was Sie jetzt tun sollten

Wenn Sie betroffen sind, sollten Sie Ihre digitalen Angebote so bald wie möglich auf Barrierefreiheit prüfen – und bei Bedarf anpassen. Dabei geht es um:
 

  • Technische Anforderungen: z. B. Bedienbarkeit mit der Tastatur, Unterstützung für Screenreader, barrierefreier Code
  • Gestalterische Aspekte: ausreichende Farbkontraste, gut lesbare Schriftgrößen, klare Navigation
  • Inhaltliche Zugänglichkeit: verständliche Texte, einfache Sprache, Bildbeschreibungen, Untertitel oder Audiodeskriptionen
  • Rechtliche Vorgaben: Bereitstellung einer barrierefreien Feedback-Möglichkeit und Informationen über den Stand der Barrierefreiheit

Aber keine Panik!

Das Gesetz gilt zwar ab dem 28. Juni 2025, das bedeutet aber erstmal nur, dass ab diesem Datum neue digitale Angebote die Anforderungen erfüllen müssen. Für bestehende Systeme gibt es in der Regel eine Übergangsfrist bis 2028.

Bis dahin empfehlen wir für bestehende Services zumindest zwei der wesentlichen Anforderungen des BFSG in Ihren digitalen Angeboten gerecht zu werden.
 

  1. Die Barrierefreiheitserklärung: Sie sollten Ihren Nutzer*innen eine Barrierefreiheitserklärung bereitstellen. Darin informieren Sie transparent über den Stand der Barrierefreiheit Ihres Angebots: Welche Bereiche sind barrierefrei? Wo gibt es noch Einschränkungen, wann werden diese behoben und wie können Nutzer*innen Barrieren melden?
     
  2. Eine Feedback-Möglichkeit: Machen Sie es Ihren Nutzer*innen möglich, Barrieren zu melden oder Unterstützung anzufordern. Dies kann per Formular oder einfach per E-Mail geschehen. 


Diese beiden kleinen Maßnahmen schaffen Transparenz und zeigen, dass Sie die Barrierefreiheit Ihrer Angebote im Blick haben und ernst nehmen.

Ein Gewinn für alle

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Auch wenn die Anforderungen zunächst wie eine zusätzliche Aufgabe wirken mögen: Barrierefreiheit bedeutet nicht nur gesetzliche Pflichterfüllung. Sie machen Ihre Angebote auch für mehr Menschen zugänglich – für Menschen mit Behinderung, ältere Nutzer*innen, Menschen mit vorübergehenden Einschränkungen oder ganz einfach alle, die gut verständliche und zugängliche Web-Inhalte schätzen. So zeigen Sie Verantwortung – und stärken Ihre Marke.

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Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg zu mehr Barrierefreiheit

Als Agentur für barrierefreie Webseiten und Medien stehen wir Ihnen gerne zur Seite. 

Wir prüfen bestehende Inhalte, beraten zur strategischen Umsetzung und entwickeln neue digitale Lösungen, die von Anfang an barrierefrei und zukunftssicher sind. 

Sprechen Sie uns gerne an. Wir freuen uns darauf, Sie zu unterstützen.

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